Diese Europanorm (die auch von etlichen Ländern außerhalb der EU übernommen wurde) beantwortet die Frage, welchen Anforderungen ein Briefkasten genügen und wie er beschaffen sein muss, um – nun ja, um als Briefkasten zu gelten. Deutschland hat diese Vorschriften im Jahr 2013 in nationales Recht umgesetzt. Formal gesehen handelt es sich dabei übrigens um Empfehlungen, die aber bei Ausschreibungen berücksichtigt werden müssen, damit de facto Vorschriftscharakter haben und von deutschen Gerichten im Streitfall auch als Entscheidungsgrundlage verwendet werden. Die allermeisten von uns angebotenen Briefkastenfächer entsprechen dieser Norm bzw. übertreffen sie und sind in unserem Konfigurator entsprechend gekennzeichnet. Wenn sie fehlt, geht es grundsätzlich um ein Sonderformat mit nicht normfähigen Abmessungen (und nicht darum, dass wir uns beim jeweiligen Modell Dinge wie den Rostschutz gespart hätten).

So ziemlich alles – angefangen von eher selbstverständlichen Dingen wie der Forderung, dass bei Einwurf und Entnahme von Postgut keine scharfen Kanten im Weg sein dürfen über die Mindestgrößen (ein DIN C4-Umschlag muss ohne Beschädigung durch die Einwurfklappe passen) bis hin zu Einbauhöhen.

Normen stellen Forderungen an die Hersteller von Produkten, nehmen sie also gegenüber den Abnehmern in die Pflicht. Sie sorgen so einen Ausgleich des Kräfteverhältnisses zwischen dem Fachbetrieb und dem einzelnen Kunden.

Als Betreiber einer Briefkastenanlage können Sie sich an zufriedenen Mietern freuen – und an der Sicherheit, dass Ihnen das gute Stück nicht nach wenigen Jahren durchrostet, zwischendrin von der Wand fällt, Verletzungen produziert, Postgut halb herausstehen und/oder die Geschädigten zum Anwalt laufen lässt.

Als Benutzer bekommen Sie von der EN 13724 eine recht lange Liste von Dingen und Eigenschaften zugesichert, die ausnahmslos zu Ihrem Vorteil sind.

Die folgende Liste zeigt, welche Einzelheiten und Charakteristika die EN 13724 regelt. Die aktuelle (Stand Juli 2022) Fassung ist seit August 2016 unverändert. Der Schwerpunkt liegt hier mehr auf der Übersichtlichkeit als auf der Vollständigkeit, weshalb rein Formales in dieser Aufstellung fehlt – wie beispielsweise die amtliche Erkenntnis, dass bei Einwurföffnungen zwischen Innen- und Außenbereich, Durchwurf sowie Tür-/Seitenwand unterschieden wird.

  • Größe der Einwurfklappe: Ein Briefumschlag DIN C4 (zur Aufnahme von DIN A4-Blättern) hat eine Größe von 229 x 324 mm. Die Norm fordert deshalb für Quereinwurf mindestens 325 mm (maximal 400 mm) Breite, Höhe 30-35 mm oder 35-45 mm. Für Längseinwurf sind mindestens 230 mm (maximal 280 mm) Breite gefordert, Höhe 30-35 mm. Diese Maße gelten sowohl für waagerecht als auch für senkrechte montierte Kastenfächer.
  • Größe des Briefkastenfachs: Briefumschläge DIN C4 müssen sich mindestens bis zu einer Höhe von 40 mm stapeln lassen. Das entspricht ungefähr 10 Umschlägen mit jeweils 2-3 Seiten Inhalt.
  • Widerstandsfähigkeit gegen Einbruch (in drei definierten Sicherheitsstufen) sowohl hinsichtlich der Verformung bei mechanischer Belastung als auch der sogenannten Schließverschiedenheit der Schlösser (die ihrerseits ein Maß für die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Schlüssel zu einem bestimmten Briefkastenfach auch für ein zweites Fach passt, weil dem Schlosshersteller die Kombinationsmöglichkeiten ausgegangen sind).
  • Schutz der Privatsphäre: das früher so beliebte Sichtfenster (für den schnellen Blick, ob das Briefkastenfach Post enthält) wird nur noch auf expliziten Wunsch hin eingebaut.
  • Schutz gegen Verletzungen: weder beim Befüllen noch bei der Entnahme des Postguts dürfen scharfe Kanten oder Ecken im Weg sein.
  • Schutz gegen Witterung und Nässe: Je nach Aufstellort. Das Postgut darf grundsätzlich im Briefkastenfach nicht durchnässt werden (oder gar im Wasser stehen). Die Einwurfklappe muss sich unabhängig von Aufstellort und Montageart nach dem Posteinwurf selbständig schließen.

Bei unseren Briefkastenanlagen finden Sie grundsätzlich an der Unterseite des Korpus einen Aufkleber, der über diese Dinge Auskunft gibt. Die Schutzklasse gegen Korrosion ist bei unseren Anlagen standardmäßig 3 (was 96 Stunden Salzwassernebel entspricht).

Für Käufer/Betreiber einer Briefkastenanlage fordert die EN 13724, dass der Hersteller eine Montageanleitung liefert (was wir selbstverständlich tun). Dabei geht es wie schon erwähnt in erster Linie um Einbauhöhen und die Erreichbarkeit der Briefkastenfächer, die man in der Praxis aber nicht erst bei der Lieferung, sondern unbedingt bereits in Planungsphase berücksichtigen sollte. Die Kernaussage:

  • Die Einbauhöhe der Schlösserachse muss zwischen 900 mm und 1300 mm liegen. In dieser Höhe sollten mindestens 30% der Schlösser platziert sein. Aus ergonomischen Gründen sollte die untere Kante der niedrigsten Einwurföffnung und die obere Kante der höchsten Einwurföffnung auf einer Höhe zwischen 700 mm und 1700 mm liegen (gemessen von der Bodenebene auf der Einwurfseite, liegend).

Minimale und maximale Höhe von Einwurfklappen nach der DN EN 13724

Wenn die Anlage behindertengerecht sein soll, sind zusätzlich Kriterien wie ihre Unterfahrbarkeit mit einem Rollstuhl zu berücksichtigen (die sich mit einer Freistellung am einfachsten und flexibelsten erreichen lässt – dieses Kriterium kann also auch durchaus Einfluss auf die Montageart haben). Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir helfen Ihnen gern bei einer optimalen Lösung.

Bei Anlagen für den Außeneinsatz bitte daran denken, dass die Frontseite der Anlage nach Möglichkeit nicht auf der „Wetterseite“ steht. Wenn sich das aufgrund baulicher Gegebenheiten nur schwer oder gar nicht vermeiden lässt, ist ein entsprechender Wetterschutz in Form einer Überdachung eine gute Alternative.